Gerechtigkeit und Subjektivität. (Neue Beiträge)
Neue Beiträge zu den allgemeinen Leitlinien von Prof. Klotz zur Behandlung der Jahrbuch-Thematik “Gerechtigkeit und Subjektivität”
Prof. Mario Rojas
Es ist eine zentrale These der hegelschen Rechtsphilosophie, dass ein äußerlich-formales System institutionalisierter Normen für die Verwirklichung des Rechts noch nicht hinreichend ist, da das Recht ebenso die Subjektivität der Handelnden anerkennen wie auch seinerseits aus den subjektiven Standpunkten der Handelnden heraus als geltend
anerkennbar sein muss. Daher hat Hegel das Recht als Einheit des “abstrakten” Rechts und der “Moralität” charakterisiert, wobei die letztere in einem weiten Sinn verstanden ist, die sowohl die individuellen Perspektiven und Interessen der Handelnden, als auch deren bewusste normative Identität umfasst (das “besondere”und das “allgemeine” Selbst).
- Die Fragen, wie diese Einheit verstanden werden kann und wie die hierbei relevante Konzeption von Subjektivität zu analysieren ist, sind bis heute zentral für die Diskussion über Hegels Rechtsphilosophie. Diese Fragen stellen heute eine noch größere Herausforderung dar als zu Hegels Zeit, wenn wir etwa an das Zusammenleben von Personen mit unterschiedlicher kultureller Identität denken, das ein Charakteristikum moderner Gesellschaften geworden ist, oder an neuere Konzeptionen der “wiederherstellenden” Gerechtigkeit, die in der Artikulation der subjektiven Perspektive von Personen ein wichtiges Instrument der Lösung von Konflikten sehen.
- Wie sich eine Aktualisierung der Verbindung zwischen der Konzeption von Subjektivität und sozialer und politischer Gerechtigkeit bei Hegel im Rahmen der Sittlichkeit denken ließe? Die Hauptfragen hierbei wären: Welches ist die Vorstellung von sozialer und politischer Gerechtigkeit bei Hegel, und wie verbindet sich diese mit seinem Subjektbegriff? In welchem Sinne ist sie heutzutage gangbar? In welchem Sinne erforderte sie immanente Kritik und Weiterentwicklung? In welchem Sinne bedürfte sie einer Aktualisierung? Und in welchem Sinne kann bzw. muss diese Verbindung weiterentwickelt werden, um in der Gegenwart zu einer besseren Strukturierung des vernünftigen Staates (im hegelschen Sinn) beizutragen?
- Als ein weiteres Hauptproblem sehe ich folgendes: Wie lassen sich die Ergebnisse unserer Analysen zu den oben aufgeworfenen Problemen in einen Dialog oder eine kritische Auseinandersetzung mit einigen der wichtigsten aktuellen Konzeptionen bringen?
- Die Absicht dieses Buches ist es, diese Fragen sowohl unter dem Aspekt ihrer systematischen Stellung in Hegels Rechtsphilosophie, als auch hinsichtlich ihrer
aktuellen Bedeutung zu diskutieren. - Da nicht alle GIDFI-Mitglieder sich hauptsächlich mit Hegel befassen, könnte man daran denken zu versuchen, einen der im Zusammenhang mit Hegel dargelegten Punkte aufzugreifen, zu analysieren und kritisch einer der Hauptlinien der Beschäftigung und Reflexion eines GIDFI-Mitglieds gegenüberzustellen, das dies für zweckmäßig hält.
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