Gerechtigkeit und Subjektivität. (Neue Beiträge)
Neue Beiträge zu den allgemeinen Leitlinien von Prof. Klotz zur Behandlung der Jahrbuch-Thematik “Gerechtigkeit und Subjektivität” Prof. Mario Rojas Es ist eine zentrale These der hegelschen Rechtsphilosophie, dass ein äußerlich-formales System institutionalisierter Normen für die Verwirklichung des Rechts noch nicht hinreichend ist, da das Recht ebenso die Subjektivität der Handelnden anerkennen wie auch seinerseits aus den subjektiven Standpunkten der Handelnden heraus als geltend anerkennbar sein muss. Daher hat Hegel das Recht als Einheit des “abstrakten” Rechts und der “Moralität” charakterisiert, wobei die letztere in einem weiten Sinn verstanden ist, die sowohl die individuellen Perspektiven und Interessen der Handelnden, als auch deren bewusste normative Identität umfasst (das “besondere”und das “allgemeine” Selbst). Die Fragen, wie diese Einheit verstanden werden kann und wie die hierbei relevante Konzeption von Subjektivität zu analysieren ist, sind bis heute zentral für die Diskussion über Hegels Rechtsphilosophie. Diese Fragen stellen heute eine noch größere Herausforderung dar als zu Hegels Zeit, wenn wir etwa an das Zusammenleben von Personen mit unterschiedlicher kultureller Identität denken, das ein Charakteristikum moderner Gesellschaften...
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